Donnerstag, Mai 22, 2025

Binance erreicht Teilsieg in Verfahren um Bitcoin SV, britisches Gericht weist Klage ab


Das Berufungsgericht des Vereinigten Königreichs hat eine Klage von Bitcoin SV-Anlegern gegen mehrere große Kryptobörsen, darunter Binance, teilweise abgewiesen. In der Klage ging es darum, dass die Plattformen sich angeblich verschworen haben, den Token im Jahr 2019 aus dem Handel zu nehmen.

In einem Urteil vom 21. Mai entschied das Gericht, dass Anleger, die den BSV bis zum Ende der Börsennotierung hielten (die als „Unterklasse B“ eingestuft wurden), keinen Anspruch auf Milliarden an spekulativem Schadenersatz auf der Grundlage des hypothetischen Wachstums des BSV haben.

Diese Anleger hatten mehr als 8,9 Milliarden britische Pfund (11,9 Milliarden US-Dollar) Schadenersatz gefordert und behauptet, dass Binance den Inhabern durch die Einstellung der Börsennotierung die Chance genommen habe, vom potenziellem Aufstieg des BSV zu einer „Top-Kryptowährung“ wie Bitcoin (BTC) oder Bitcoin Cash (BCH) zu profitieren.

Das Gericht wies diese Theorie des „entgangenen Wachstumseffekts“ mit der Begründung zurück, dass „BSV offensichtlich keine einzigartige Kryptowährung ohne einigermaßen ähnliche Substitute war“, und verwies auf die Verwendung von Bitcoin und Bitcoin Cash als Vergleichsprodukte.

Die Behauptung der Anleger lautete, dass die Aufhebung der Börsennotierung zu einer verpassten Gelegenheit geführt habe, von Kurssteigerungen zu profitieren. Das Gericht stellte jedoch fest, dass diese Anleger ausreichend Gelegenheit hatten, ihre Verluste durch den Verkauf oder die Reinvestition in andere Kryptowährungen zu mindern.

„Sie hatten die Pflicht, ihre Verluste zu mindern“, schrieb Master of the Rolls Sir Geoffrey Vos. „Sie können keine Verluste zurückfordern, die sie vernünftigerweise hätten abmildern können“.

Quelle: Caselaw

Gericht lehnt Argumente der BSV-Anleger ab

Das Rechtsmittel richtete sich auch gegen die Anwendung der „Marktminderungsregel“ durch das Gericht, da derartige Fragen dem Gerichtsverfahren überlassen werden sollten.

Das Gericht wies diese Auffassung mit der Begründung zurück, dass die Vorschrift eindeutig auf frei handelbare Vermögenswerte wie das BSV anwendbar sei und dass der Schaden kurz nach dem Handelsstopp zu messen sei.

Ein weiteres Argument bezüglich des „Verlusts der Chance“, von künftigen Kursgewinnen zu profitieren, wurde ebenfalls verworfen. Das Gericht befand es für „prinzipiell fehlerhaft“ und stellte fest, dass „Kryptowährungen von Natur aus volatile Anlagen sind“.

Der Antrag von Binance war letztlich erfolgreich, wobei das Gericht feststellte, dass selbst wenn einige Anleger nichts von der Einstellung der Börsennotierung wussten, „sie niemals mehr als den Gesamtwert ihrer Beteiligung vor den Ereignissen der Einstellung der Börsennotierung zuzüglich etwaiger quantifizierbarer Folgeschäden beanspruchen könnten“.

Binance wehrt sich gegen FTX

Am 16. Mai beantragte Binance die Abweisung einer Klage in Höhe von 1,76 Mrd. US-Dollar, die vom FTX-Insolvenzverwalter eingereicht wurde, mit der Begründung, dass die Forderungen rechtlich fehlerhaft seien und ein Versuch, die Verantwortung für den Zusammenbruch von FTX zu verschieben.

Die Börse erklärte, dass der Niedergang von FTX auf internen Betrug und nicht auf externe Manipulationen zurückzuführen sei und berief sich dabei auf die Verurteilung von Sam Bankman-Fried wegen mehrerer Betrugsfälle.

Binance hat das Gericht gebeten, alle Klagen vorläufig abzuweisen. Die FTX-Insolvenzverwaltung hat ihre Antwort darauf bisher noch nicht eingereicht.


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